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6728 Szeged, Vass Mátyás út 7.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

für den Verkauf der von Szeplast Zrt. hergestellten Produkte, 

SZEPLAST Zártkörűen Működő Részvénytársaság, kurz SZEPLAST Zrt. genannt;

 im Folgenden als Szeplast

1. ALLGEMEINES 

Die Geschäftstätigkeit von Szeplast: Szeplast entwickelt, produziert und verkauft (in Ungarn und für den Export) PVC-basierte Granulate und 

Mischungen auf PVC-Basis (nachstehend „Produkt“ genannt) in verschiedenen Zusammensetzungen und für verschiedene Zwecke. 

Produkt: Granulate und Mischungen auf PVC-Basis aus verschiedenen Mischungen und für verschiedene Verwendungszwecke, zur Verwendung als Rohstoff 

für die Kunststoffindustrie. 

Angaben zum Unternehmen 

  • Firmenname: SZEPLAST Zártkörűen Működő Részvénytársaság, Kurzbezeichnung: SZEPLAST Zrt. 
  • Sitz der Gesellschaft: 6728 Szeged, Vass Mátyás út 7., Magyarország (Ungarn)
  • Standort: 6728 Szeged, Vass Mátyás út 5., Magyarország
  • Postanschrift: 6728 Szeged, Vass Mátyás út 7., Magyarország (Ungarn)
  • Gemeinschaftssteuernummer: HU23043732
  • Handelsregisternummer: 06-10-000395
  • E-Mail: pvc@szeplast.hu
  • Website: www.szeplast.hu 

Kunde: 

  • Kunde: ist eine juristische Person, die Produkte von Szeplast entweder für den Eigenbedarf zur Produktion oder mit der Absicht 

zum Weiterverkauf. 

  • Vertriebspartner: Der Kunde darf die von Szeplast gekauften Produkte nur dann weiterverkaufen, wenn er einen gültigen Vertrag mit Szeplast abgeschlossen hat, d.h. der Kunde ist der offizielle Vertriebspartner von Szeplast. Im Falle einer Vertriebspartnerschaft 

Vertriebspartnerschaft ist der offizielle Vertriebspartner der Kunde von Szeplast; daher gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden ohne Änderungen. 

  • Verletzung der Rechte des Vertriebspartners: Wenn ein Kunde, der kein Szeplast-Vertriebspartner ist, das Produkt weiterverkauft, trägt der Kunde alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen für mögliche Schäden und Rechtsfolgen, marktbezogene Schäden und sonstige Schäden, die Szeplast entstehen. 

Zweck der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen für den Kauf von Szeplast-Produkten (zwischen Szeplast und dem Kunden) sowie die Rechte und Pflichten von Szeplast und dem Kunden zu regeln. 

2. VERTRAG, ANGEBOT und PREIS 

Angebot und Vertrag 

Der Umfang, die Bezeichnung und die verpackten Einheiten der zu kaufenden Produkte, der spezielle Grundpreis des Kunden, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die möglichen individuellen Rabatte sind in dem von Szeplast erstellten und vom Kunden angenommenen Angebot festgelegt. 

Das aktuelle, gültige und vom Kunden angenommene Angebot gilt als Vertrag zwischen dem Kunden und Szeplast. 

Der Vertrag (angenommenes Angebot) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln somit gemeinsam die Bedingungen der Geschäftsbeziehung 

Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Szeplast, wobei sich Szeplast das Recht vorbehält, die Bedingungen einzelner Rabatte einseitig zu  die Bedingungen der einzelnen Rabatte zu ändern, mit Ausnahme der Grundpreise, der Liefer- und Zahlungsbedingungen und des Mengenrabatts. 

Menge. 

Mit der Unterzeichnung des Angebots/Vertrags akzeptiert der Kunde, dass die E-Mail mit den Vertragsänderungen, die von Szeplast versandte E-Mail mit den Vertragsänderungen als rechtsgültige Erklärung und widerspricht ihr nicht. 

Änderung der Vertragsbestimmungen und -bedingungen 

Die Vertragsbedingungen beruhen auf den Bedingungen der Wirtschaft, der Industrie, der Logistik und des Marktes , der Rohstoff- und Grundstoffpreise sowie der Produktionskosten zum jeweiligen Zeitpunkt. Szeplast ist daher berechtigt , die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, wenn sich diese Bedingungen ändern.

Szeplast informiert den Kunden über die Änderungen der Vertragsbedingungen durch Zusendung eines Dokuments mit dem Titel Änderung der Vertragsbedingungen“ an die bei der Kundenregistrierung angegebene E-Mail Adresse des Kunden Der Inhalt des geänderten Vertrags ist derselbe wie der ursprüngliche Vertrag, d.h. er enthält den Umfang der zu erwerbenden Produkte, Produktnamen und -menge, die neuen, kundenspezifischen Grundpreise, 

Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie mögliche individuelle Rabatte. 

Die Änderungen werden mit der Bestätigung der E-Mail, die die Vertragsänderung enthält, wirksam. 

Szeplast ist daher berechtigt, die geänderten Bedingungen auf die vom Kunden bestellten Produkte anzuwenden, nachdem die Änderungen in Kraft getreten sind, und kann entsprechend handeln. Durch die frühere Unterzeichnung des Angebots/Vertrags hat der Kunde akzeptiert, dass die von Szeplast gesendete E-Mail mit den Vertragsänderungen eine rechtliche Erklärung darstellt und erhebt keine Einwände dagegen. 

Das Recht, die Bedingungen für den jährlichen Mengenrabatt einseitig zu ändern, wenn diese im Vertrag (angenommenes Angebot) aufgeführt sind, gilt nur unter der Bedingung, dass Szeplast die geltenden Bedingungen einseitig nur zugunsten des Kunden ändern kann. 

Wenn der Kunde die Bedingungen des geänderten Vertrags nicht akzeptieren kann, kann er sich an seinen Vertriebsbeauftragten in Verbindung setzen, um eine Verhandlung über die Bedingungen einzuleiten und ein neues, einmaliges Angebot anzufordern. Solange jedoch kein Vertrag (akzeptiertes Angebot) vorliegt, der nach dem Datum der Übermittlung der Vertragsänderungen datiert ist, gelten die Bedingungen der aktuellen Vertragsänderung für Aufträge, die nach der Übermittlung dieser Änderungen erteilt werden. 

3. PRODUKTKONFORMITÄT und DOKUMENTATION 

TDS: Das Technische Datenblatt (TDS) beschreibt die technischen und mechanischen Parameter eines Produkts. Das TDS für ein Produkt ist auf Anfrage unter pvc@szeplast.hu oder bei der Szeplast-Vertretung erhältlich. 

SDS: Das Sicherheitsdatenblatt (SDS) enthält sicherheitsrelevante Angaben zu den Produkten in Übereinstimmung mit der REACH-Verordnung. Szeplast stellt dem Kunden das SDB eines Produkts innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach schriftlicher Anfrage des Kunden kostenlos zur Verfügung. schriftlichen Anfrage. Der Kunde kann das SDB über pvc@szeplast.hu oder über den Vertriebsmitarbeiter von Szeplast anfordern. 

REACH: Alle Szeplast-Produkte werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, 

Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) hergestellt und verkauft. Szeplast stellt dem Kunden seine REACH-Erklärung innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der schriftlichen Anfrage des Kunden. Der Kunde kann das Sicherheitsdatenblatt über pvc@szeplast.h oder beim Vertriebsmitarbeiter von Szeplast anfordern. 

RoHS: Bestimmte Produkte von Szeplast, die für den Elektronikmarkt hergestellt und verkauft werden, entsprechen auch der Richtlinie 

2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertriebsmitarbeiter oder pvc@szeplast.hu, um weitere Informationen über die RoHS-Konformität des Produkts zu erhalten und um eine kostenlose Erklärung anzufordern. 

Anforderung weiterer einzigartiger qualitätsbezogener Dokumente: Szeplast entscheidet bei jeder einzelnen schriftlichen Kundenanfrage 

Anforderung weiterer qualitätsbezogener Dokumente neben TDS, SDS, RECAH und RoHS-Erklärungen und entscheidet darüber ob sie ausgestellt und bereitgestellt werden sollen. Der Kunde sendet seinen Antrag auf ein einzelnes qualitätsbezogenes Dokument an pvc@szeplast.hu oder an die E-Mail-Adresse des zuständigen Vertriebsbeauftragten. 

Dokumente für zweitklassige Produkte: Szeplast ist nicht verpflichtet, ein technisches Datenblatt (TDS) oder oder andere qualitätsbezogene Dokumente oder Erklärungen auszustellen und bereitzustellen, die nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder Ungarns für 

zweitklassige Produkte.

4. PRODUKTTESTUNG und ABNAHME 

Produktprüfung: Szeplast bietet dem Kunden Produkte zur Prüfung an (optional). Auf Wunsch des Kunden stellt Szeplast auf Wunsch des Kunden maximal 100 kg Produktmuster kostenlos zur Verfügung, oder über 100 kg zu einem Sonderpreis, damit der Kunde das gewählte Produkt im Herstellungs-/Produktionsprozess testen kann. 

Kunde das gewählte Produkt im Herstellungs-/Produktionsprozess testen kann. Im Falle eines kostenlosen oder vergünstigten Tests ist der Kunde verpflichtet, 

1.) den bei Szeplast erhältlichen Testbericht auszufüllen, den beim Szeplast-Vertriebsmitarbeiter erhältlichen Kunden-Testbericht auszufüllen und unterschrieben an Szeplast zurückzusenden oder dem Szeplast-Vertriebsmitarbeiter auszuhändigen; 

2. dem Vertriebsmitarbeiter und/oder technischen Vertreter von Szeplast die Möglichkeit zu geben, bei der Prüfung des Produkts persönlich anwesend zu sein. 

Annahme des Produkts: Durch die Annahme des Angebots und die Übermittlung einer Bestellung erklärt der Kunde, dass er die von Szeplast hergestellten und im angenommenen Angebot aufgeführten Produkte und ihre ordnungsgemäße Verwendung kennt und dass der Kunde schriftlich zusätzliche Informationen von Szeplast anfordert oder, falls erforderlich, Testprodukte ausprobiert. 

Unterlässt der Kunde dies, so gehen alle daraus resultierenden Schäden und Rechtsfolgen zu seinen Lasten, und der Kunde hat keine Ansprüche gegenüber Szeplast. 

und der Kunde hat keine Ansprüche gegenüber Szeplast in dieser Angelegenheit. Im Falle von Bestellungen ohne Produkttest, der durch eines Testberichts des Kunden lehnt Szeplast ausdrücklich jegliche nachträgliche Reklamation im Zusammenhang mit der Verarbeitung des Produkts und der Rheologie. 

5. BESTELLUNGEN 

Wie wird bestellt? 

Der Kunde kann bei Szeplast NUR auf folgende Weise bestellen: bei einem Szeplast-Vertreter oder durch eine Bestellung (nachstehend „Bestellung“ genannt), die über pvc@szeplast.hu gesendet wird.

Szeplast ist verpflichtet, die ausschließlich über diese Kanäle übermittelten Bestellungen zu registrieren und zu verwalten. 

Inhalt der Bestellung 

Die Bestellung – in Übereinstimmung mit und unter Bezugnahme auf den aktuellen, gültigen Vertrag (akzeptierte Bestellung) oder die Änderung des 

Vertrag – muss immer den Namen des Produkts und die Artikelnummer, die bestellte Menge entsprechend der 

Standardverpackungseinheit, das gewünschte Lieferdatum und (falls vorhanden) Wünsche in Bezug auf Lieferbedingungen und 

Lieferbedingungen und den Lieferort, die von den Bedingungen des gültigen Vertrags abweichen. 

Liefertermin und Teillieferung 

Szeplast informiert den Kunden in der Auftragsbestätigung über den voraussichtlichen Liefertermin und ist nicht verpflichtet , zu dem vom Kunden gewünschten Liefertermin zu liefern. Szeplast behält sich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen und Szeplast behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen über den lieferbaren Teil der Bestellung zu stellen. 

Auftragsbestätigung 

Szeplast wird ordnungsgemäß erteilte Aufträge innerhalb von drei (3) Werktagen gemäß dem Werktagskalender im Internet bestätigen (nachstehend Auftragsbestätigung genannt). 

Arbeitstagen gemäß dem in Ungarn geltenden Kalender für Arbeitstage. Der von Szeplast in der Auftragsbestätigung angegebene und bestätigte Liefertermin 

Auftragsbestätigung bestätigte Liefertermin ist immer der Tag, an dem das bestellte Produkt oder der bestätigte Teil davon und zur Übernahme am Standort von Szeplast (6728 Szeged, Vass Mátyás út 5.) bereitsteht. Dieses Datum ist nicht identisch mit dem Datum der 

Versand an den Standort oder einen anderen vom Kunden gewünschten Bestimmungsort, da dieses Datum aufgrund der Versandart variieren kann. 

Verpackte Einheit und Verpackung 

Szeplast ist verpflichtet, Bestellungen nur in der Standard-Verpackungseinheit des Produkts zu registrieren, zu bestätigen und auszuführen, wie sie im aktuellen, gültigen Vertrag oder einer Vertragsänderung angegeben. Szeplast ist nicht verpflichtet, in anderen Verpackungseinheiten zu liefern. 

Szeplast behält sich jedoch in bestimmten Einzelfällen das Recht vor, einen Auftrag in anderen Verpackungseinheiten als der zuvor festgelegten Standard-Verpackungseinheit auszuführen. 

Verschiedene Produkte können unterschiedliche Verpackungseinheiten haben, und der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, sich an der Vertriebsmitarbeiter zu kontaktieren, um weitere Informationen über die Einheiten zu erhalten. 

Die Toleranz der Standard-Verpackungseinheiten für Big Bags beträgt +/- 5 kg und für kleinere Säcke +/- 1 kg, aber Szeplast wird immer die die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung stellen. 

Wenn Szeplast einen Auftrag in einer anderen Verpackungsmenge als der Standard-Verpackungseinheit ausführen kann oder möchte, Szeplast wird den Kunden vorab schriftlich informieren, und der Kunde kann, muss aber nicht akzeptieren 

Leistung in einer von der Standard-Verpackungseinheit abweichenden Verpackungseinheit zu akzeptieren.

6. LIEFERUNG 

Ort der Lieferung 

Der Lieferort ist immer der Standort von Szeplast (6728 Szeged, Vass Mátyás út 5.), wo das bestellte Produkt unter der Verantwortung von Szeplast verladen wird. Das Risiko der Beschädigung geht auf den Spediteur und/oder den Kunden über, wenn die Verladung der Waren beendet ist.

Liefertermin 

Das Lieferdatum ist dasselbe wie das Leistungsdatum der Rechnung, d.h. das Datum, an dem die Ware auf das Transportfahrzeug verladen wird, unabhängig vom Transportmittel/der Transportmethode. 

Bedingungen der Lieferung: 

a.) FCA: Der Kunde veranlasst den Transport und trägt die vollen Transportkosten. Die Verladung der Waren am Standort von Szeplast ist die Haftung der Szeplast Zrt. 

b.) CPT: Die Szeplast Zrt. ist für die Organisation des Transports verantwortlich. Die Transportkosten sind im Grundpreis enthalten. 

Als Erfüllungsdatum (der Rechnung) gilt das Datum, an dem die Ware auf den Wagen verladen wird. 

Die vom Kunden gewählte Lieferfrist wird im Einklang mit dem oben Genannten im aktuellen Vertrag oder in der Vertragsänderung festgelegt, 

gültigen Vertrag oder einer Vertragsänderung festgelegt. Wünscht der Kunde in der Bestellung eine andere Lieferfrist als die eine andere als die zuvor eingetragene Lieferfrist, so kann diese nur nach Bestätigung durch Szeplast erfüllt werden, allerdings nur in bestimmten Einzelfällen, 

In diesem Fall erkennt der Kunde jedoch an, dass sich die Grundpreise gemäß dem gültigen Vertrag und in der zwischen den Parteien geltenden Fassung 

Parteien geltenden Grundpreise aufgrund der Mehrkosten der abweichenden Lieferfrist ändern können. 

Übergabe-Abnahme 

Die Übergabe der Produkte erfolgt am Lieferort nach Ausstellung eines Lieferscheins und/oder der Rechnung. 

(Frachtbrief) und/oder der Rechnung an die bevollmächtigte Person. Der Kunde oder der Spediteur bestätigt die Annahme durch Abstempeln des Lieferscheins  und der Rechnung. 

Dies gilt als Annahme von Qualität und Menge. Damit sind alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung etc. der Ware, die nach der Übergabe-Abnahme auftreten, trägt der Kunde oder der 

Frachtführer, da die Gefahr mit Beendigung der Verladung der Ware am Erfüllungsort auf den Frachtführer übergeht, und mit Beginn der Entladung beim Kunden auf den Kunden übergeht. 

Dementsprechend akzeptiert Szeplast keine Reklamationen bezüglich der Qualität oder Quantität der Produkte oder der dazugehörigen Dokumente und andere zusätzliche Materialien nach der Übergabeannahme, und weder der Kunde noch der Spediteur sind berechtigt, Schadensersatz oder andere 

Schadensersatz oder eine andere Entschädigung aus irgendeinem Titel zu fordern. Die Qualitätsabnahme gilt jedoch nur für visuell erkennbare Mängel und sonstige Qualitätsmängel oder Fehler, die der Vertreter des Kunden oder der Frachtführe der Vertreter des Kunden oder der Spediteur Szeplast mitteilt, wobei er diese Mängel in einem schriftlichen Bericht festhält und gegebenenfalls Fotos davon macht. Andernfalls ist eine weitere Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden oder den Frachtführer ausgeschlossen. 

Frachtführer aus Abnahme- und Zahlungsverpflichtung 

Das hier geregelte Geschäft kommt durch die Auftragsbestätigung von Szeplast zum aktuellen, gültigen Verkaufspreis gültigen Verkaufspreises, der zwischen den Parteien gilt und die Annahme- und Zahlungsverpflichtung des Kunden für bestätigten Bestellungen. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung der Annahme- und Zahlungspflicht durch den Kunden ergeben 

der Annahme- und Zahlungsverpflichtung entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Demnach ist Szeplast berechtigt, Szeplast ist dementsprechend berechtigt, dem Kunden alle zusätzlichen Versand-, Lager- oder sonstigen Kosten in Rechnung zu stellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung oder nicht angemessenen Einhaltung der Bestimmungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Bedingungen oder aus anderen Gründen, die in der Interessensphäre des Kunden liegen, entstehen. Wenn der Kunde nicht das Produkt nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach seiner Bereitstellung nicht abnimmt oder versendet – aus Gründen, die nicht in der Interessensphäre von Szeplast liegen , ist Szeplast berechtigt, die Rechnung auszustellen und den Rechnungsbetrag zusammen mit der Mehrkosten vom Kunden zu verlangen.

7. QUALITÄT und ANSPRÜCHE 

Qualitätsanforderungen 

Für die vom Kunden aufgegebenen und von Szeplast bestätigten Bestellungen hat Szeplast eine Qualitätsverpflichtung (neben den Anforderungen der Europäischen Union und ungarischen gesetzlichen Anforderungen) eine Qualitätsverpflichtung, die sich auf die Farbe und die technischen/mechanischen Parameter des Produkts gemäß.

TDS, so dass Szeplast verpflichtet ist, die Bestellung mit dem Produkt in geeigneter Menge, Verpackung und frei von Verunreinigungen auszuführen mit einem Produkt  zu liefern, dessen technische Parameter und Eigenschaften mit den technischen Angaben in der Produktspezifikation übereinstimmen. 

TDS; 

· dessen Farbe um maximal +/- 1,5 ΔE vom Masterprofil/Standard der Qualitätskontrolle von Szeplast abweicht. 

Das Masterprofil/der Masterstandard ist Teil des Qualitätsmanagementprotokolls, das auf dem von Szeplast verwendeten Qualitätsmanagementsystem nach ISO-Norm Qualitätsmanagementsystem von Szeplast. 

Zweitklassige Produkte 

Manchmal sind Produkte zweiter Qualitätstufe Teil des Szeplast-Portfolios 

Produkte zweiter Wahl können nicht garantiert werden, dass sie die vorgegebenen technischen oder mechanischen Parameter vollständig einhalten, und sie können von ungeplanter Beschaffenheit,

Zusammensetzung, Farbe oder Verunreinigungen vorhanden sein. 

Fristen für Reklamationen 

Der Kunde muss Szeplast schriftlich über qualitätsbezogene Reklamationen (im Folgenden „Reklamation“ genannt) informieren, wenn 

Mängel, die nicht durch Sichtprüfung feststellbar sind, spätestens 12 (zwölf) Monate nach Übergabe und Abnahme schriftlich anzuzeigen. Szeplast 

Szeplast ist nicht verpflichtet, die Reklamation nach dieser Frist zu berücksichtigen, und der Kunde erkennt diese Ausschlussfrist mit der Annahme des Angebots an. 

Der Kunde erkennt diese Ausschlussfrist durch Annahme des Angebots und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

Bedingungen für die Geltendmachung der Forderung des Kunden 

Der Vertreter des Kunden muss den Schadensbericht von Szeplast vollständig ausfüllen – er kann beim Vertreter von Szeplast erhalten werden kann, vollständig ausfüllen, mit Unterschrift und Stempel versehen und an Szeplast senden; 

eine Probe von mindestens 5 kg pro Charge der PVC-basierten Mischung oder des Granulats, die Gegenstand der Reklamation sind, an Szeplast senden oder übergeben 

Qualitätsbeanstandung; 

eine Probe des Endprodukts, das unter Verwendung der beanstandeten Mischung oder des beanstandeten Granulats auf PVC-Basis hergestellt wurde, an Szeplast zu senden oder zu übergeben 

die Gegenstand der Beanstandung sind; 

eine Partie kann nur dann Gegenstand einer Reklamation sein, wenn die vom Kunden aus der Partie verbrauchte Menge nicht größer ist als die Menge  die der Kunde in zwei (2) Produktionsstunden hergestellt hat (maximale Verbrauchsmenge). 

Szeplast ist nicht verpflichtet, die Reklamation anzunehmen, wenn eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt ist, und es können keine Forderungen gegenüber Szeplast aus solchen Ansprüchen geltend gemacht werden. 

Nachträgliche Reklamationen und Qualitätsansprüche hinsichtlich technischer, mechanischer Eigenschaften und Verarbeitbarkeit von Produkten zweiter Wahl werden von Szeplast nicht anerkannt. 

Szeplast übernimmt keine Garantie für diese Produkte und lehnt die Möglichkeit von Reklamationen ausdrücklich ab. 

Szeplast übernimmt für diese Produkte keine Garantie und lehnt die Möglichkeit von Reklamationen ausdrücklich ab, und der Kunde erkennt diese Bestimmung durch die Annahme des Angebots und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verfahren zur Untersuchung einer Reklamation 

Die Qualitätsprüfung (falls erforderlich) in Bezug auf die Reklamation des Kunden und die erhaltene(n) Probe(n) findet statt  am Standort von Szeplast oder an einem anderen von Szeplast bestimmten Ort. Um die Stichhaltigkeit der Reklamation festzustellen, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach  der Mitteilung alle Informationen und Daten zu übermitteln, die für die die Untersuchung der Reklamation und die Durchführung der Qualitätsprüfung. 

Die wie oben beschrieben durchgeführte Qualitätsuntersuchung wird im Untersuchungsbericht festgehalten. 

Der Untersuchungsbericht 

Der Untersuchungsbericht enthält die Beschreibung des beanstandeten Produkts, die Methode und die Ergebnisse der Untersuchung sowie die diesbezüglichen Erklärungen und Bemerkungen der Parteien. 

Wird für die Qualitätsuntersuchung ein externer Sachverständiger benötigt, so trägt Szeplast die damit verbundenen Kosten, mit der Maßgabe dass nach der Untersuchung die Partei, deren Ansichten durch die Untersuchung des Sachverständigen nicht bestätigt werden, die Kosten für die Einschaltung des Sachverständigen trägt nach der Untersuchung die Kosten für die Hinzuziehung des Sachverständigen trägt oder die Vertragsparteien diese Kosten übernehmen, sofern ihre Ansichten nur teilweise bewiesen wurden.

Ersatz des Produkts 

Wenn die Qualitätsprüfung ergibt, dass die Reklamation begründet ist, verpflichtet sich Szeplast, das beanstandete Produkt , das Gegenstand der Reklamation war, innerhalb einer einvernehmlich festgelegten Frist zu ersetzen gegenüber Szeplast geltend gemacht werden. 

Verpflichtungen des Händlers in Bezug auf Qualität und Reklamationen 

Beim Wiederverkauf des Produkts verpflichten sich die Vertragshändler von Szeplast, ihre Kunden vollständig und nachweislich über die über die Bedingungen von Szeplast (als Hersteller) in Bezug auf die Produktqualität, die Dokumentation und die Bearbeitung von Reklamationen. Der Vertragshändler haftet in vollem Umfang für alle rechtlichen Folgen, die sich aus einer unterlassenen Information ergeben, oder die sich daraus ergeben, dass er seine Kunden nicht oder nicht ausreichend über die vorgenannten Punkte informiert hat. 

8. FINANZIELLE BEDINGUNGEN 

Zahlungsbedingungen und Fälligkeit der Zahlung 

Der Kaufpreis ist stets per Banküberweisung bis zu dem im Vertrag festgelegten Fälligkeitsdatum zu zahlen. 

In Bezug auf dieses Fälligkeitsdatum werden die folgenden Zahlungsbedingungen (Methoden) akzeptiert: 

a.) Vorauszahlung per Banküberweisung: Der Kunde bezahlt den Preis des Produkts vor der Übernahme des Produkts. 

Szeplast ist erst dann verpflichtet, die Produkte zu übergeben oder freizugeben, wenn der Kunde den vollen Kaufpreis für der bestellten und bestätigten Produkte bezahlt hat und der Betrag auf dem Bankkonto von Szeplast gutgeschrieben wurde. Die Proforma Rechnung, die für die Vorauszahlung erforderlich ist, wird dem Kunden bei der Auftragsbestätigung über pvc@szeplast.hu zugesandt. 

b.) Aufgeschobene Zahlung: Der Kunde zahlt den Preis des Produkts nach der Abnahme des Produkts innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist. Szeplast behält sich das Recht vor, den Wert der Produkte zu begrenzen, die bei aufgeschobener Zahlung und noch nicht erfolgter Zahlung – im Hinblick auf die überfälligen und fälligen Forderungen des Kunden – zu begrenzen bis zu einem von Szeplast einseitig festgelegten Kreditlimit. Die Zahlungsverpflichtungen (Schulden) des Kunden können das festgelegte Kreditlimit nicht überschreiten. In Anbetracht der Tatsache, dass Szeplast 

das Kreditlimit in der Regel bei seinen Finanzpartnern, die (unter anderem) auf die Kreditversicherung und die Verwaltung von Außenständen spezialisiert ist, erklärt sich der Kunde durch die Annahme des Angebots und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich damit einverstanden der Abtretung seiner Forderungen gegenüber Szeplast an einen Dritten zu. 

Der aktuelle, gültige Vertrag beschreibt das Zahlungsziel und die Fälligkeit der Zahlung des Kunden. Gelegentlich kann der Gelegentlich kann der Kunde nach vorheriger Anfrage eine andere Zahlungsfrist als die im Vertrag beschriebene verlangen. 

Der Kunde erkennt jedoch an, dass in Bezug auf die abweichende Zahlungsfrist die beschriebenen Zahlungsfrist die im gültigen Vertrag beschriebenen Zahlungsbedingungen und Rabatte in Bezug auf diese Bestellung geändert werden können. 

Bestellung. 

Szeplast ist berechtigt, von den ursprünglichen Zahlungsbedingungen des Vertrages zu Gunsten des Kunden als Sonderrabatt oder zu Ungunsten des Kunden als Sanktion abzuweichen. 

Währung 

Zwischen Szeplast und dem Kunden gilt als Währung für die Rechnungslegung der Euro (€), so dass die Währung der Rechnungen und der Banküberweisungen immer Euro (€). Szeplast ist nicht verpflichtet, eine andere Währung für die Abrechnung, Rechnungsstellung oder Durchführung von Transaktionen zu verwenden. Gelegentlich kann der Kunde nach vorheriger Anfrage die Verwendung einer anderen Währung verlangen und der Bestätigung von Szeplast eine andere Währung verlangen. 

Währung die im gültigen Vertrag beschriebenen Zahlungsbedingungen, Preise und Rabatte für diese Bestellung geändert werden können. 

Skonto für prompte Zahlung 

Bei Verträgen, die einen Zahlungsaufschub vorsehen, kann Szeplast dem Kunden einen Skonto für prompte Zahlung gewähren, wenn  Szeplasts eigener Entscheidung und in Fällen, die sich aus der Geschäftspolitik ergeben. Der aktuelle, gültige Vertrag (angenommenes Angebot) oder die Vertragsänderung werden die Höhe und die Bedingungen des Skontos für sofortige Zahlung festgelegt. 

Rabatt auf die Jahresmenge 

Aufgrund der Geschäftspolitik kann Szeplast dem Kunden einen Rabatt auf die Jahresabnahmemenge gewähren. In diesem Fall hat der In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf einen bestimmten Rabattbetrag (Gutschrift) in Euro (€) pro Kilogramm auf der Grundlage der Menge die in einem Jahr von Szeplast gekauft (und bezahlt) wurde.

Der Rabatt auf die Jahresabnahmemenge wird jährlich auf der Grundlage der vom Kunden bestellten und bezahlten Produktmenge berechnet und abgerechnet. die der Kunde bestellt und bezahlt hat, auf folgende Weise: Szeplast schreibt den Betrag des Rabatts für die nächste Bestellung in dem auf das Geschäftsjahr folgenden Jahr als Ausgleich. Der Kunde kann den Betrag des Rabatts für die 

Jahresmenge (Gutschrift) in keiner anderen Form anfordern; er kann nur in der hier beschriebenen Form als Ausgleich verwendet werden. 

Der aktuelle, gültige Vertrag (angenommenes Angebot) oder die Vertragsänderung legt die genaue Höhe des Rabatts fest mit der Maßgabe, dass Szeplast die Höhe und die Bedingungen des bereits akzeptierten Rabatts nicht einseitig zu Ungunsten des Kunden ändern darf. 

Zahlungsverzug oder Überschreitung des Kreditlimits 

Wenn der Kunde mit einer Zahlung im Verzug ist oder sein Kreditlimit überschritten hat, ist Szeplast nicht Verpflichtetr neue Aufträge anzunehmen, zu bestätigen oder auszuführen, und ist berechtigt, die Produkte zurückzuhalten, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung und den damit verbundenen Kosten und Zinsen (falls vorhanden) gegenüber Szeplast vollständig nachkommt. 

Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass er, wenn er länger als 15 (fünfzehn) Tage mit der Zahlung in Verzug ist , ist Szeplast außerdem berechtigt, einseitig alle Rabatte für die Rechnung mit dem einseitig alle Skonti für die Rechnung mit dem Zahlungsverzug unabhängig vom Titel mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und den Skontobetrag in Rechnung zu stellen bzw. dem Kunden gutzuschreiben. 

Befindet sich der Kunde mindestens zwei (2) Mal in einem Geschäftsjahr mit Zahlungsverpflichtungen gleich aus welchem Titel in Verzug ist Szeplast berechtigt, die Rabatte, wie z.B. Skonto für prompte Zahlung, Mengenrabatt (falls vorhanden), zu widerrufen einseitig und automatisch zu widerrufen, ungeachtet des Inhalts des gültigen Vertrags oder der Auftragsbestätigung. 

Im Falle des Verzugs – ungeachtet des Titels der Zahlungsverpflichtung – ist Szeplast berechtigt, einen Verzugszins von 8 % p.a. zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Verzugszinsen innerhalb von 

acht (8) Tagen nach Mahnung und Geltendmachung der Forderung durch Szeplast zu zahlen. 

Die Reihenfolge der Gutschrift der Zahlungen des Kunden 

Szeplast verwendet die vom Kunden vertragsgemäß gezahlten Beträge zur Erfüllung der bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden (aus dem Vertragsverhältnis) in der folgenden Reihenfolge: 

1) Zahlung der unbezahlten Auslagen, Kosten, Gebühren und des Schadensersatzes an Szeplast anteilig; 

2) Zahlung fälliger, aber nicht bezahlter Zinsen auf überfällige Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis; 

3) die anteilige Bezahlung des fälligen, aber nicht bezahlten Kaufpreises; und 

4) die Zahlung aller fälligen, aber nicht bezahlten Beträge aus dem Vertragsverhältnis. 

Nach vorheriger Ankündigung ist Szeplast berechtigt, jederzeit im Rahmen seiner Zuständigkeit hiervon abzuweichen, aber der Kunde  der Kunde darf Szeplast nicht dazu auffordern. 

9. VERTRAULICHKEIT 

Der Kunde und Szeplast verpflichten sich gegenseitig, alle während der Zusammenarbeit erlangten Fakten, Daten, Informationen, Preise und Preislisten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. 

Preislisten als Geschäftsgeheimnis und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen sie weder zum eigenen Vorteil weder zum eigenen Vorteil noch zum Nachteil des anderen nutzen, nicht weitergeben, veröffentlichen oder in sonstiger Weise verschenken und sie nicht für Dritte zugänglich machen. 

Geschäftsgeheimnis bedeutet insbesondere eine Tatsache, eine Information, eine Lösung, andere Daten und eine Zusammenstellung der vorgenannten, die im Zusammenhang mit die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Szeplast und dem Kunden zusammenhängen, die in dem Sinne geheim sind, dass sie in ihrer Gesamtheit oder in der Gesamtheit ihrer Bestandteile nicht als Ganzes oder in ihrer Gesamtheit den Personen, die mit der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeit zu tun haben, nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind und daher einen Vermögenswert hat und dessen Veröffentlichung oder Erwerb oder Nutzung durch Unbefugte die finanziellen, wirtschaftlichen oder marktwirtschaftlichen Interessen der betroffenen Vertragspartei verletzen oder gefährden würde. 

In Übereinstimmung mit und über dies hinausgehend, Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, folgende Informationen vertraulich zu behandeln: Spezifikationen, Inhaltsstoffe/Zusammensetzung, Herstellungsverfahren von Szeplast-Produkten, die Idee, das Prinzip, das Konzept, die Betriebsmethode oder das Know-how, auf dem die Produkte beruhen, vertraulich zu behandeln, sowie technische Unterlagen, Datenbanken, Muster, Informationen, Funktionsprinzipien, die von Szeplast zur Verfügung gestellt, weitergegeben oder auf andere Weise zugänglich gemacht wurden, sowie andere Wissensgrundlagen, die als Grundlage oder für die Entwicklung verwendet wurden. 

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt während eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und Szeplast und auch nach dem Erlöschen oder der Beendigung dieses Rechtsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, ohne zeitliche  oder territoriale Beschränkungen. 

Bei Verletzung der Vertraulichkeitspflichten – sei es durch Fahrlässigkeit oder zu Unrecht – haftet die schuldige Partei in vollem Umfang schadensersatzpflichtig und je nach dem Inhalt des Verstoßes auch strafrechtlich Haftung.

Wenn Szeplast eine bestehende gültige finanzielle Forderung an einen Dritten abtritt, der finanzielle Inkassodienstleistungen jeglicher Art für rechtmäßige Forderungen abtritt, gilt die Geheimhaltungspflicht nicht für die Informationen, die der Abtretungsempfänger benötigt, um den 

den Abtretungsvertrag abzuschließen und zu erfüllen. Die Vertraulichkeit gilt auch nicht für Informationen, die Szeplast einem Dritten, die für den Abschluss und die Durchführung des Kreditversicherungsvertrags im Zusammenhang mit dem für den Kunden eingeräumten Kreditrahmen für den Kunden erforderlich ist. 

10. DATENVERARBEITUNG UND -VERWALTUNG 

Szeplast verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages erhoben werden, gemäß den Bestimmungen des GDPR Bestimmungen. 

  • Das für die Verarbeitung verantwortliche Unternehmen: Szeplast Zrt. (für Details siehe oben)
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten: Einwilligung des Kunden (GDPR Artikel 6. (1) a))
  • Zwecke der Datenverarbeitung: Vertragserfüllung, geschäftliche Kommunikation
  • Die Empfänger der personenbezogenen Daten: Mitarbeiter des Kundendienstes von Szeplast,    Vertreter, Marketing Marketingmitarbeiter und Auftragsverarbeiter 
  • Der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden: Fünf (5) Jahre nach dem Bestehen der Geschäftsbeziehung oder der Vertretungsbefugnis 
  • Personenbezogene Daten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse 

Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen (Szeplast Zrt.) Auskunft, Berichtigung oder Löschung zu verlangen über personenbezogener Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen und hat das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. 

Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung berührt wird. die auf der Einwilligung vor deren Widerruf beruht. 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Szeplast meine im Rahmen dieses Vertrags kontrollierten Daten an die Finanzinstitute weitergibt, die Kreditrahmens oder mit anderen Finanzinstituten zur Verarbeitung weiterzugeben. 

Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung besuchen Sie bitte www.szeplast.hu. 

HÖHERE GEWALT 

Die Nichteinhaltung der gegenseitigen Verpflichtungen oder die Nichterfüllung des Vertrages hat keine Rechtsfolgen, wenn Vertragserfüllung, wenn der Grund für die Nichterfüllung ein Ereignis ist, das nicht vorhersehbar ist und außerhalb des außerhalb des Einflussbereiches der Parteien liegt (höhere Gewalt), wie z.B. Krieg, Revolution, Umweltkatastrophe, Pandemie, permanente Probleme mit der Versorgung (z.B. Stromausfall) oder mit der Schifffahrt, ein staatlicher Akt, der die Erfüllung unmöglich macht unmöglich macht usw. 

Die Vertragsparteien unterrichten sich gegenseitig unverzüglich nach Eintritt eines solchen Ereignisses schriftlich unter Angabe des den voraussichtlichen Zeitrahmen der Verzögerung. 

Der Kunde darf die Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung für bereits für ihn ausgeführte Aufträge nicht verweigern. 

Der Kunde darf die Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung für bereits für ihn ausgeführte Aufträge nicht verweigern, hat jedoch das Recht, einen Zahlungsaufschub von 15 Tagen ab dem ursprünglichen Fälligkeitstermin zu erhalten. Wenn der Kunde hat, muss er die Anfrage an pvc@szeplast.hu senden. 

11. VERBOT DER BESCHÄFTIGUNG VON SZEPLAST-MITARBEITERN 

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Szeplast in einem Arbeitsverhältnis oder in einem zivilrechtlichen Verhältnis zu beschäftigen oder einzusetzen oder in einem zivilrechtlichen Verhältnis beschäftigen oder einsetzen wird und keine Geschäftsbeziehung mit Wirtschaftsverbänden eingehen wird, bei denen der Mitarbeiter oder ein naher Verwandter des Mitarbeiters direkt oder indirekt am Betrieb der Unternehmensvereinigung beteiligt ist oder bei der Erfüllung des Vertrages eine Mehrheitskontrolle ausübt. 

12. GELTENDES RECHT und GERICHTSSTAND 

Der Kunde und Szeplast erkennen hiermit an, dass im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung dieses Dokuments oder Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Dokument oder dem Rechtsverhältnis der Parteien entstehen, das ungarische Recht maßgebend ist und für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien anwendbar ist (gewähltes Recht). Wenn dieser Vertrag in anderen Sprachen als  Vertrag in anderen Sprachen als Ungarisch abgefasst ist, vereinbaren die Parteien, dass immer die ungarische Fassung maßgeblich ist, 

Diesbezüglich vereinbaren die Parteien, dass sie zunächst versuchen werden, ihre Streitigkeiten aus diesem Vertrag außergerichtlich durch Verhandlungen zu regeln für den Fall, dass dies nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt, vereinbaren die Parteien hiermit die ausschließlicheZuständigkeit des Szegedi Járásbíróság [Bezirksgericht Szeged] und Szegedi Törvényszék [Landgericht Szeged] (sachliche und örtliche Zuständigkeit). 

13. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Szeplast ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern, insbesondere im Hinblick auf Änderungen der einschlägigen Gesetzgebung. Szeplast wird den Kunden über die Änderung mindestens 15 Tage vor deren Inkrafttreten, indem es eine E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Kontaktadresse des Kunden schickt die bei der Registrierung angegeben wurde, eine E-Mail mit den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Der Kunde hat eine Ausschlussfrist von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, um gegen die geplante Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen die geplante Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Einschreiben zu protestieren, wenn die Änderung wesentliche Rechte oder Pflichten des Kunden betrifft. 

Der Widerspruch gilt – sofern Szeplast ihn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ausdrücklich annimmt – als ordentliche Kündigung durch den Kunden, mit der Verpflichtung der Parteien, ihre Rechnungen miteinander zu begleichen. Ansonsten werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ablauf der oben genannten Frist für den Auftraggeber wirksam. 

14. VERSCHIEDENES 

Alle Erklärungen, die gemäß dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben werden, gelten als zugestellt, auch wenn der Empfänger die Annahme verweigert hat oder unter der im Vertrag angegebenen Adresse nicht anzutreffen ist, die Erklärung unzustellbar oder die Adresse unbekannt ist, und im Falle einer elektronischen Adresse auch dann, wenn der Absender eine  automatische Abwesenheitsnachricht erhält, ab dem Datum der Zustellungsverweigerung oder in allen anderen Fällen am fünften (5) Tag nach der Absendung der Sendung. 

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Teile  nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine andere, wirksame Bestimmung ersetzen, die dem die dem wirtschaftlichen Zweck des Originals am nächsten kommt und dem Willen der Parteien am besten entspricht. 

Die Parteien werden alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gütlich durch Verhandlungen. Für den Fall, dass sie die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beilegen können, vereinbaren die Parteien hiermit dass sie das zuständige Gericht am Sitz von Szeplast anrufen, das sachlich zuständig ist entsprechend dem Wert des Streitgegenstandes. 

Ich, der unterzeichnende Kunde, erkläre hiermit, dass ich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kenne, verstehe und akzeptiere. 

Datum, …………………………………………. 

Offizielle Unterschrift des Kunden

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